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VERSCHWIEGENHEIT
Ihre persönlichen Anliegen und Informationen sind bei mir in sicheren Händen. Als klinische Psychologin unterliege ich einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 37 Psychologengesetz 2013. Das bedeutet, dass alle Inhalte unserer Gespräche sowie sämtliche Informationen, die Sie mir anvertrauen, absolut vertraulich behandelt werden.
Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber Dritten, wie Familienangehörigen, Arbeitgebern oder anderen Institutionen. Ohne Ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung werde ich keinerlei Informationen weitergeben.
Die Wahrung Ihrer Privatsphäre und der Schutz Ihrer Daten haben für mich oberste Priorität, sodass Sie sich in meiner Praxis stets sicher und gut aufgehoben fühlen können. Sollten Sie Fragen zur Verschwiegenheitspflicht haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
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